Münchner Hotel Verbund

FÜR NEU PARTNER

Diese Seiten sind ausschließlich für das Hotel- & Gaststättengewerbe bestimmt

Partner Zulieferanten: Vereinbarung für die Zusammenarbeit

mit der Münchner Hotel Verbund GmbH

1. Grundsätzliches:

Unter Zulieferant wird verstanden, das der Partner zu einem Unternehmen gehört, das sich spezialisiert hat, auf Produkte die in der Gastronomie & Hotellerie von Bedeutung sind, zu vertreiben und beratent zur Seite steht. Es wird besonders auf ökologische & soziale Nachhaltigkeit Wert gelegt. Für die Erstellung der Seite steht die Person aus der Beitrittserklärung zur Verfügung.

Die Zusammenarbeit beginnt mit der Zusendung der ausgefüllten Beitrittserklärung

2. Gebührenordnung:

Um die notwendigen Leistungen erbringen zu können, wird eine Kostenumlage als Gebühr erhoben die bei den Partnern unterschiedlich ausfällt. Es handelt sich um eine Jahresgebühr – 12 Monate, wobei nicht der Tag zählt. Die Gebühr ist im Voraus zu zahlen und zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer fällig. Bei der Berechnung der Gebühr wurde in Absprache die Leistung und die Größe der Firma berücksichtig und es wird für die ERSTAUSSTATTUNG/EINRICHTUNG eine Gebühr sowie die JAHRESGEBÜHR in Rechnung gestellt.

3. Kündigung & Laufzeit:

Die Vereinbarung beginnt mit der Zusendung der Betrittserklärung und hat eine Laufzeit von 12 Monaten (Rückwirkend zum 1. des Monats der Zustellung). Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zur Laufzeitende. Die Kündigung muss schriftlich (per E-Mail) erfolgen. Sofern nicht Fristgerecht gekündigt wird, verlängert sich die Zusammenarbeit um weitere 12 Monate automatisch.

4. Haftung:

Die Münchner Hotel Verbund GmbH haftet nicht für irgendwelche Fehler und/oder Schäden die aus dieser Zusammenarbeit sich ergeben oder ergeben können. Die Daten unterliegen dem Datenschutz. Sofern eine Einstellung der Zusammenarbeit aus irgend einen geschäftlichen Grund notwendig ist und dieser vorab schriftlich mitgeteilt und bestätigt wurde, wird die Zusammenarbeit sofort eingestellt. Die Partein aus dieser Zusammenarbeit erkennen die Vereinbarung hiermit an und versichern diesen gelesen zu haben und durch Abgabe der Beitrittserklärung zu bestätigen.

5. Schlusswort:

Die Münchner Hotel Verbund GmbH bemüht sich stehts um eine optimale Zusammenarbeit und nimmt gerne Tipps und Vorschläge an, die die Interessen aller treffen.

gez. Karl F.E. Niggemann

Münchner Hotel Verbund GmbH

Stand 08/2023

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