1. Voraussetzung:
Die Teilnahme an dieser Zusammenarbeit setzt voraus, dass der, der gelistet ist, auch der
Ansprechpartner für jeden anderen ist und seine Gesprächsbereitschaft auch einhält.
Das was der Eine hat und der Andere braucht, sollte fair zur Verfügung gestellt werden.
Eine Weiterempfehlung kann auch eine Lösung beinhalten, wenn die Absicht ernst gemeint ist.
Sich verweigern statt zu helfen, ist keine Voraussetzung für diese Zusammenarbeit.
2. Leistung:
Die Münchner Hotel Verbund GmbH erbringt eine Präsentation der vorgegebenen Darstellungsmöglichkeiten und stellt einen Service zu Änderungswünschen innerhalb der Vertragslaufzeit. Die Darstellung innerhalb des Hauptmenüs „Wirtshäuser“ & „Zulieferanten“ in den WWW-Seiten der Münchner Hotel Verbund GmbH auf den Webseiten „muenchen-hotel.de“ und „muenchner-hotel-verbund.de“ stehen dem Partner zur Verfügung. Die gezeigten Fotos werden vom Partner zur freien Nutzung innerhalb der Präsentation zur Verfügung gestellt. Die Texte auch innerhalb des Textfeld es werden passend zur Darstellung und den Leistungen des Unternehmens angeboten und soweit wie möglich eingearbeitet. Die Möglichkeiten der Gestaltung sind auf das vorgegebene System beschränkt. Verbesserungsvorschläge die der Gesamtheit dienen können, sind angebracht und können gegebenenfalls im Folgejahr umgesetzt werden. Die Präsentation bei den Wirtshäusern, besteht aus zwei Seiten (Logo, Texte, drei Fotos, Absender/Kontakt). Für die Zulieferanten ebenfalls 2 Seiten, eine für den Firmennamen und dann Fotos, Zertifikat u. Kontakt.
3. Zusammenarbeit:
Wirtshaus
Es kann jeder mitmachen, der aus der Gastronomie kommt und ein Wirtshaus führt, den bayerischen Gedanken von Speis & Trank pflegt und die bayerische- Gemütlichkeit/Lebensfreude pflegt. Es wird auf ökologische & soziale Nachhaltigkeit Wert gelegt.
Zulieferant
Unter Zulieferant wird verstanden, das der Partner zu einem Unternehmen gehört, das sich spezialisiert hat, Produkte die in der Gastronomie & Hotellerie von Bedeutung sind, zu vertreiben und beratent zur Seite steht.
Es wird besonders auf ökologische & soziale Nachhaltigkeit Wert gelegt.
Die Zusammenarbeit beginnt mit der Zusendung der ausgefüllten Beitrittserklärung
4. Gebührenordnung:
Um die notwendigen Leistungen erbringen zu können, wird eine Kostenumlage als Gebühr erhoben die bei den Partnern unterschiedlich ausfällt.
Es handelt sich um eine Jahresgebühr – 12 Monate, wobei nicht der Tag zählt.
Die Gebühr ist im Voraus zu zahlen und zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer fällig.
Bei der Berechnung wurde die Geschäftsumsatzmöglichkeit in Betracht gezogen und so für:
Wirtshäuser |
|
Zulieferant |
|
Erstausstattung/Einrichtungsgebühr |
€ 95,00 |
Erstausstattung/Einrichtungsgebühr |
€ 95,00 |
Jahresgebühr |
€ 82,50 |
Jahresgebühr/Jahreszertifikat |
€ 291,50 |
5. Kündigung & Laufzeit:
Die Vereinbarung beginnt mit der Zusendung der Betrittserklärung und hat eine Laufzeit von 12 Monaten (Rückwirkend zum 1. des Monats der Zustellung).
Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zur Laufzeitende. Die Kündigung muss schriftlich (per E-Mail) erfolgen. Sofern nicht Fristgerecht gekündigt wird, verlängert sich die Zusammenarbeit um weitere 12 Monate automatisch.
6. Haftung:
Die Münchner Hotel Verbund GmbH haftet nicht für irgendwelche Fehler und/oder Schäden die aus dieser Zusammenarbeit sich ergeben oder ergeben können.
Die Daten unterliegen dem Datenschutz.
Sofern eine Einstellung der Zusammenarbeit aus irgend einen geschäftlichen Grund Eingestellt werden muss und dieser vorab schriftlich mitgeteilt und bestätigt wurde.
Wird die Zusammenarbeit sofort eingestellt.
Die Partein aus dieser Zusammenarbeit erkennen den Sinn & Zweck hiermit an und
Versichern diesen gelesen zu haben und durch Abgabe der Beitrittserklärung zu bestätigen.
7. Schlusswort:
Die Münchner Hotel Verbund GmbH bemüht sich stehts um eine optimale Zusammenarbeit und nimmt gerne Tipps und Vorschläge an, die die Interessen aller treffen.
Eine Win-win-Situation ist das Ziel aller Beteiligten.